Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website https://www.isolierungen-reichelt.de einschließlich aller Unterseiten
Angaben zum Dienstleister:
Rolf Reichelt GmbH
Ehrenfeldstr. 26
44789 Bochum
Tel.: 0234 – 34081
info@isolierungen-reichelt.de
Geschäftsführer: Carsten Dubberke, Judith Friedrich Gottwald
Die Rolf Reichelt GmbH verfolgt das Ziel, ihre Internetangebote im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW, §§ 10–10e), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) bereitzustellen. Grundlage ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882.
Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben
Die barrierefreien Anforderungen ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1–4 und § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit § 12d BGG sowie §§ 2 und 3 BITV NRW.
Internes Assessment: August 2025
Status: Website-Compliance unvollständig.
Offene Punkte:
Auf einzelnen Seiten ist der Farbkontrast zwischen Text, Hintergrund oder grafischen Bedienelementen nicht ausreichend (BITV 1.4.3).
Die Nutzung ohne Maus ist auf einigen Seiten eingeschränkt (BITV 2.1.1).
a) Fokus-Reihenfolge und Fokusdarstellung sind teilweise zu verbessern (BITV 2.4.3 und 2.4.7).
b) Einige Formulare lassen sich mit Screenreader und Tastatur nicht optimal bedienen, zudem fehlen teilweise Eingabehilfen (BITV 3.3.2 und 4.1.2).
c) Alternativtexte für Bilder sind nicht überall vorhanden oder nicht aussagekräftig genug (BITV 1.1.1).
d) Bestimmte Module sind semantisch nicht korrekt umgesetzt (BITV 1.3.1 und 4.1.1).
e) ARIA-Labels und Title-Tags fehlen stellenweise (BITV 4.1.2).
f) Manchmal werden ungeeignete Strukturelemente verwendet (BITV 1.3.1).
Grafiken sind teilweise nur als Bild und nicht als HTML-Text eingebunden (BITV 1.4.5).
Link-, Buttontexte und Überschriften sind nicht immer eindeutig oder aussagekräftig (BITV 2.4.4 und 2.4.6).
Funktionen, die aktuell aufgrund unverhältnismäßigen Aufwands nach § 12a Abs. 6 BGG nicht bereitgestellt werden:
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
Inhalte in Leichter Sprache
Inhalte, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen fallen und daher nicht barrierefrei umgesetzt sind:
Video-Inhalte und PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 veröffentlicht wurden (§ 2 Abs. 2 und 3 BITV 2.0 sowie § 1 BITV NRW).
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.08.2025 erstellt und zuletzt am 22.06.2025 aktualisiert.
Kontakt für Hinweise oder Barrierenmeldungen
Wenn Sie Barrieren feststellen oder Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@isolierungen-reichelt.de.
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns, Rückmeldungen innerhalb von höchstens sechs Wochen zu beantworten. Sollte keine Reaktion erfolgen oder Sie mit der Antwort unzufrieden sein, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Diese prüft den Fall und versucht, im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach § 10d BGG NRW eine Lösung zu erreichen.
Kontaktdaten der Ombudsstelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 855-5
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Online-Kontaktformular: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
So einfach geht’s:
Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone und öffnen Sie anschließend WhatsApp.
Alternativ können Sie direkt auf den Button klicken – vorausgesetzt, WhatsApp ist auf Ihrem Gerät installiert.